Anwaltsgebühren

Abrechnung nach Gebührentabelle

Die Vergütung der Tätigkeit eines Rechtsanwaltes bei Vertretung vor Gericht und in anderen Zusammenhängen ist durch den Gesetzgeber im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.

Die Höhe der jeweiligen Rechtsanwaltsgebühren richtet sich nach dem sogenannten Gegenstandswert/Verfahrenswert bzw. Streitwert. Hierunter versteht man jenen Betrag, den z. B. der Kläger gegen den Beklagten geltend macht.

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Der Rechtsanwalt muss nicht teuer sein

In den meisten Fällen kommen Mandanten zum Rechtsanwalt, weil sie keine andere Wahl haben. Wenn man dann auch noch im Unklaren darüber ist, welche Kosten mit der Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe verbunden sind, ist dies für den Abbau einer etwaigen „Schwellenangst“ nicht förderlich.

Wir sind stets bemüht, unseren Mandanten Spitzenleistungen zu einem vernünftigen Preis anzubieten. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung jedoch nicht unerschwinglich sein. Deshalb klären wir Sie gerne jederzeit unverbindlich über die voraussichtlich in Ihrem Fall anfallenden Kosten auf.

Außergerichtliche Beratung

Seit dem 01.07.2006 sind die früher im RVG geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit ihren Auftraggebern zu treffen. Für den Fall der Beratung bieten wir Ihnen daher spezielle Beratungstarife an.

Weitere Gebühren

In den übrigen Fällen sind die Gebühren nach den Gebührentatbeständen des RVG abzurechnen. Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig streitwertabhängig. Je höher der Streitwert, desto höher sind auch die Anwaltsgebühren. Eine Angabe fester Kostengrößen ist im Rahmen dieser Website wegen des von Fall zu Fall unterschiedlichen Umfangs der Tätigkeit nicht möglich. Wir klären Sie jedoch gerne jederzeit unverbindlich über die voraussichtlich in Ihrem konkreten Fall anfallenden Kosten auf.

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung?

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Rahmen des Versicherungsumfangs die Kosten eines Rechtsstreits oder einer vorgerichtlichen Beratung. Obwohl Familiensachen grundsätzlich nicht rechtsschutzversichert sind, ist in den meisten Versicherungsverträgen jedenfalls die Erstberatung in Familiensachen für den Versicherungsnehmer abgedeckt. Die Deckungsschutzanfrage erledigen selbstverständlich wir für Sie.

Sie können die Anwaltskosten nicht aufbringen?

Bei Rechtssuchenden, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die Kosten eines Rechtsanwalts zu tragen, besteht die Möglichkeit, für die außergerichtliche Vertretung Beratungshilfe und im Prozessfall Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.

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Anna-Maria Vlachou
Rechtsanwältin
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Rechtsanwältin Anna-Maria Vlachou
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